Am Ende der 11. Jahrgangsstufe findet eine staatliche Abschlussprüfung statt. Nach erfolgreicher Teilnahme wird das Abschlusszeugnis mit der Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte/r Hauswirtschaftshelfer/in” verliehen.
Am Ende der 12. Jahrgangsstufe wird eine Prüfung zum anerkannten Ausbildungsberuf „Hauswirtschafter/in“ vor einer Prüfungskommission der zuständigen Stelle abgelegt. Die Berufsfachschule verleiht dabei in Verbindung mit den Wahlpflichtpraktika zusätzlich den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Assistentin/staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung“.
Sowohl am Ende der 11. als auch der 12. Klasse besteht die Möglichkeit, den
Mittleren Schulabschluss unter folgenden Voraussetzungen zu erlangen:
bestandene Abschlussprüfung
Notendurchschnitt von 3,0 oder besser und der Note 4 im Fach Englisch (evtl. auch aus dem Abschlusszeugnis der Haupt- bzw. Mittelschule)
Weiterbildungsmöglichkeiten in der Hauswirtschaft
Berufliche Fortbildungen:
Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in
Fachhauswirtschafter/in
Meister/in der Hauswirtschaft
Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/ in für Ernährungs- und Versorgungsmanagement